1Grundversicherung und Zusatzversicherung: die erste wichtige Unterscheidung
Jedes Jahr erhalten Tausende von Menschen in der Schweiz die neuen Krankenkassenprämien und stellen sich dieselbe Frage: "Zahle ich zu viel?" Die Frage ist berechtigt. 2026 stiegen die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung um durchschnittlich 4,4%, die mittlere Monatsprämie erreichte CHF 393.30. Die Prämien für 2027 werden nach dem offiziellen Genehmigungsverfahren bekannt gegeben.
Nur auf den Monatsbetrag zu schauen, kann jedoch ein Fehler sein. Eine sinnvolle Überprüfung berücksichtigt nicht nur, wie viel bezahlt wird, sondern auch, was man dafür erhält, welche Franchise gewählt wurde, welches Versicherungsmodell gilt, welche Bedürfnisse die Person oder Familie hat und welche Zusatzdeckungen bestehen.
In der Schweiz ist die Unterscheidung zwischen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung — Grundversicherung / KVG — und den Zusatzversicherungen — VVG — grundlegend. Viele Menschen haben beides bei derselben Gesellschaft und erhalten scheinbar gemeinsame Unterlagen, rechtlich funktionieren sie aber nicht gleich.
Die Grundversicherung ist für alle versicherungspflichtigen Personen obligatorisch. Wesentlich ist: Die gedeckten Leistungen sind gesetzlich definiert. Niemand erhält einen "besseren" Grundleistungskatalog, nur weil er eine teurere Kasse wählt. Zudem darf eine am Wohnort tätige Krankenkasse die Aufnahme in die Grundversicherung weder wegen des Alters noch wegen des Gesundheitszustands verweigern.
Wenn die gesetzlichen Leistungen dieselben sind — warum bestehen dann so grosse Prämienunterschiede? Weil der Betrag unter anderem von der Krankenkasse, der Prämienregion und dem Wohnort, dem Alter, der Franchise, dem gewählten Versicherungsmodell und dem Ein- oder Ausschluss der Unfalldeckung abhängt.
2Weniger zahlen heisst nicht zwingend die Kasse wechseln
Wenn jemand sagt "ich möchte meine Krankenkasse senken", sollte die erste Reaktion nicht sein, sofort eine andere Gesellschaft zu suchen. Es gibt weitere Stellschrauben. Eine davon ist die Franchise.
Für Erwachsene beträgt die ordentliche Franchise derzeit CHF 300 pro Jahr; wählbare Franchisen sind CHF 500, CHF 1000, CHF 1500, CHF 2000 und CHF 2500. Eine höhere Franchise senkt die Prämie, bedeutet aber auch, im Behandlungsfall einen grösseren Kostenanteil selbst zu tragen.
Deshalb gilt: Die in der Monatsprämie günstigste Franchise ist nicht automatisch die am Jahresende wirtschaftlichste Lösung. Eine gesunde Person mit wenigen medizinischen Ausgaben und finanzieller Kapazität für eine hohe Franchise steht ganz anders da als jemand, der regelmässig Konsultationen, Medikamente oder Behandlungen benötigt.
Und eine Frage halten wir für zentral: Wenn Sie eine hohe Franchise wählen — können Sie diese bei einer unerwarteten Erkrankung auch tatsächlich bezahlen? Das BAG weist ausdrücklich auf dieses Risiko hin.
3Und nach der Franchise?
Die Kostenbeteiligung endet nicht zwingend, wenn die Franchise erreicht ist.
In der Grundversicherung trägt eine erwachsene Person derzeit in der Regel einen Selbstbehalt von 10% der Kosten oberhalb der Franchise, bis zum vorgesehenen Jahreshöchstbetrag von CHF 700. Hinzu kommt in den anwendbaren Fällen ein Beitrag von CHF 15 pro Spitaltag, mit bestimmten Ausnahmen.
Ein seriöser Vergleich muss deshalb die potenziellen Gesamtkosten berücksichtigen — und nicht einfach "Kasse A: CHF X/Monat" gegen "Kasse B: CHF Y/Monat".
4Hausarzt, HMO, Telmed oder freie Arztwahl?
Eine weitere Optimierungsmöglichkeit liegt im Versicherungsmodell. Neben dem Standardmodell gibt es Modelle, welche die Wahl einschränken oder einen ersten Zugangspunkt zum Gesundheitssystem festlegen. Je nach Lösung ist der Erstkontakt zum Beispiel eine Hausärztin, ein Netzwerk/HMO oder ein telemedizinischer Dienst. Als Gegenleistung für die Einhaltung der Modellregeln kann eine Prämienreduktion gewährt werden.
Hier begegnet uns ein weiterer häufiger Fehler: ein Modell nur deshalb zu wählen, weil es günstiger ist. Ein Modell kann für die eine Person ausgezeichnet und für die andere wenig geeignet sein.
Vor einem Wechsel sollten Sie klären: Wen muss ich im Krankheitsfall zuerst kontaktieren? Kann ich direkt zu einer Spezialistin gehen? Ist meine aktuelle Ärztin mit dem Modell vereinbar? Was geschieht, wenn ich den vorgesehenen Ablauf nicht einhalte?
Prämiensparen ergibt nur Sinn, wenn die versicherte Person die Regeln der gewählten Lösung versteht und bereit ist, sie einzuhalten.
5Und die Zusatzversicherungen?
Hier bewegen wir uns in einer völlig anderen Realität. Zusatzversicherungen können je nach Produkt Leistungen ergänzen, die nicht Teil der Grundversicherung sind: Zahnbehandlungen, bestimmte Therapien, Spitalzusatz, Reisen, Brillen, Prävention oder weitere Deckungen.
Es besteht jedoch ein wesentlicher Unterschied: Eine neue Versicherung ist nicht verpflichtet, eine Kundin oder einen Kunden in einer Zusatzversicherung automatisch aufzunehmen. Anders als in der Grundversicherung kann eine Gesundheitsprüfung stattfinden, und die Gesellschaft kann je nach Produkt und Bedingungen den Antrag ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Das BAG weist ausdrücklich auf diesen Unterschied hin.
Daraus folgt eine der wichtigsten Regeln, die wir unseren Kundinnen und Kunden vermitteln: Kündigen Sie eine Zusatzversicherung nicht, bevor die neue Lösung geprüft ist.
Stellen Sie sich vor, Sie kündigen eine Zusatzdeckung, die Sie seit Jahren haben. Danach stellen Sie einen Antrag bei einer anderen Gesellschaft. Diese führt die Prüfung durch und nimmt die gewünschte Deckung nicht an. Am Ende stehen Sie ohne die alte und ohne die neue Deckung da. Eine mögliche Ersparnis von einigen Franken pro Monat rechtfertigt keinen übereilten Entscheid.
630. September: Achtung bei den Fristen
In diesem Bereich herrscht viel Verwirrung. Der 30. September ist keine universelle Frist zur Kündigung sämtlicher Krankenversicherungen in der Schweiz.
Bei Zusatzversicherungen müssen die Vertragsbedingungen der Police geprüft werden, einschliesslich Laufzeit und Kündigungsfrist. Je nach Vertrag kann eine Frist von drei Monaten auf Jahresende das Ende September besonders relevant machen. Der September ist deshalb ein guter Zeitpunkt, die Policen hervorzuholen und zu prüfen, wie die eigene Kündigungsfrist tatsächlich lautet.
In der Grundversicherung ist die Lage anders. Für einen ordentlichen Wechsel der Grundversicherung per 1. Januar muss die Kündigung in der Regel bis zum 30. November bei der bisherigen Kasse eintreffen. Das BAG empfiehlt, nicht bis zum letzten Moment zu warten, und schlägt den Versand der schriftlichen Kündigung bis Mitte November vor, damit ein Nachweis der rechtzeitigen Zustellung vorliegt.
Diese Unterscheidung ist zentral: Grundversicherung und Zusatzversicherungen dürfen nicht behandelt werden, als wären sie ein einziger Vertrag.
77 Fehler, die Sie bei der Überprüfung für 2027 vermeiden sollten
1. Ausschliesslich nach der Monatsprämie entscheiden. CHF 20 monatlich zu sparen lohnt sich nicht, wenn Franchise oder Modell nicht zur erwarteten Nutzung passen.
2. Eine hohe Franchise wählen, ohne sie tragen zu können. Eine Franchise von CHF 2500 senkt die Prämie, aber Sie müssen bereit sein, diesen Betrag im Bedarfsfall zu übernehmen.
3. Die Regeln des gewählten Modells nicht kennen. Hausarzt, HMO und weitere Modelle können die Prämie senken, verlangen aber Regeln, die verstanden und eingehalten werden müssen.
4. Grundversicherung und Zusatzversicherungen als ein einziges Produkt behandeln. Es sind unterschiedliche Regimes mit unterschiedlichen Wechsel- und Aufnahmeregeln.
5. Eine Zusatzversicherung kündigen, bevor die Folgelösung gesichert ist. Aus unserer Sicht einer der potenziell schädlichsten Fehler.
6. Die Kündigungsfrist der Police nicht prüfen. Wenn die Kundin merkt, dass sie die Deckung ändern wollte, kann die vertragliche Frist bereits abgelaufen sein.
7. Automatisch erneuern, ohne die Situation neu zu beurteilen. Das Leben ändert sich: Heirat, Kinder, Stellenwechsel, selbstständige Tätigkeit, Wohnortwechsel und gesundheitliche Veränderungen können den Schutzbedarf verändern.
8Unsere Checkliste zur Vorbereitung auf 2027
Bevor Sie automatisch erneuern, nehmen Sie Ihre Policen zur Hand und prüfen Sie:
— Wie viel zahle ich aktuell pro Monat und pro Jahr? — Wie hoch ist meine Franchise? — Welches Versicherungsmodell habe ich? — Habe ich dieses Jahr häufig medizinische Leistungen bezogen? — Hat sich meine berufliche Situation verändert? — Ist die Unfalldeckung korrekt eingestellt? — Welche Zusatzversicherungen habe ich? — Weiss ich genau, was jede Zusatzversicherung deckt? — Gibt es Deckungen, die meinen Bedürfnissen nicht mehr entsprechen? — Gibt es Bedürfnisse, die aktuell nicht geschützt sind? — Wie lautet die Kündigungsfrist jedes Vertrags? — Passt die Lösung weiterhin zu meiner Familie?
Wenn Sie mehrere dieser Fragen nicht beantworten können, lohnt sich eine Überprüfung, bevor Sie einen Entscheid treffen.
9Vergleichen — aber richtig vergleichen
Das BAG stellt mit Priminfo den offiziellen Prämienvergleich des Bundes zur Verfügung. Damit lassen sich die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anonym vergleichen, Franchisen analysieren und Informationen zum Kassenwechsel abrufen.
Ein Preisvergleich ist jedoch nur ein Teil des Entscheids. Die günstigste Lösung auf dem Bildschirm ist nicht zwingend die passendste für die Person davor. Genau hier beginnt die individuelle Analyse.
Bei Ribeiro Consulting & Services sind wir überzeugt, dass eine Versicherungsüberprüfung Zeit und Information braucht. Unser Ziel ist nicht einfach eine tiefere Prämie. Es geht darum, gemeinsam zu analysieren, was Sie zahlen, was Sie haben, was Sie brauchen und welche Möglichkeiten bestehen.
Hinweis: Dieser Artikel ist allgemeiner und informativer Natur. Bedingungen, Fristen, Kündigungs- und Aufnahmemöglichkeiten hängen von der konkreten Versicherung und vom konkreten Vertrag ab. Vor der Kündigung einer Deckung sind die anwendbaren Vertragsunterlagen zu prüfen. Die Angaben zu Grundversicherung, Franchisen, Kostenbeteiligung, Kassenwechsel und Versicherungsmodellen wurden beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) verifiziert.
